Texte

064 In Anlehnung an Ordnung SIA 142

> In Anlehnung an Ordnung SIA 142

Damit die Ordnung SIA 142 für Wettbewerbe explizit gilt, braucht es verbindliche Bestimmungen im Programm. Diffuse Formulierungen wie «in Anlehnung an die Ordnung SIA 142» sind nicht nur rechtlich unverbindlich, sondern auch irre­führend.

Wollen Auslober die Ordnung SIA 142 für Wettbewerbe anwenden, müssen sie dies im Programm ausdrücklich festhalten. Bei unklaren Formulierungen wie «in Anlehnung an …» bleibt offen, welche Bestimmungen der Ordnung gelten sollen und welche nicht. Auslober, die sich nur auf bestimmte Artikel beziehen wollen, bewegen sich aus rechtlicher Sicht auf unsicherem Terrain. Die am Wettbewerb Teilnehmenden müssen sich auf den Grundsatz von Treu und Glauben beziehen, um die Anwendung der Ordnung durchsetzen zu können. Sie können dann behaupten, dass sie in Treu und Glauben davon ausgegangen sind, der Auslober habe mit seiner Formulierung die Absicht bekundet, die Ordnung anzuwenden. Ein Auslober, der eine Formulierung wie «in Anlehnung an» verwendet, täuscht nicht nur die Teilnehmer, sondern schadet auch sich selbst, indem er eine grosse Rechtsunsicherheit bewusst in Kauf nimmt.

> PDF TEC21 35/2013